Arbeitnehmer
Arbeitsvermittlung
Wir wollen Ihnen helfen, finanziell unabhängig zu werden. Das können Sie durch die Aufnahme einer Beschäftigung erreichen. Dabei hilft Ihnen unsere Arbeitsvermittlung.
Diese begleitet Sie auf dem Weg in eine Arbeitsaufnahme. Gemeinsam haben Sie ein Ziel: Ihren (Wieder-)einstieg in das Arbeitsleben!
Zum Erreichen dieses Zieles erarbeiten Sie gemeinsam mit der Arbeitsvermittlung einen Kooperationsplan. Ihre individuellen Interessen und Fähigkeiten fließen dort mit ein, ebenso können für Sie notwendige Hilfen herausgearbeitet werden. Manchmal müssen Talente auch erst entdeckt werden, eröffnen sich erst in den Gesprächen. Lassen Sie sich darauf ein.
Die Arbeitsvermittlung versteht sich als Partner und "Manager im sozialen System". Er
- berät und koordiniert erforderliche Teilschritte,
- bezieht Ihre Lebenssituation und die vorhandenen sowie aufzubauenden Netzwerke ein,
- unterbreitet Ihnen Arbeits- oder Ausbildungsvorschläge,
- vereinbart mit Ihnen entscheidende/wichtige Förderleistungen,
- schließt mit Ihnen einen Kooperationsplan ab,
- hält Sie über Bildungsangebote und Hilfeleistungen auf dem Laufenden,
- unterstützt Sie, wenn persönliche Schwierigkeiten der Arbeitsaufnahme entgegenstehen.
Wichtig ist: Eine erfolgreiche Vermittlung kann nur gelingen, wenn sich beide Seiten aktiv einbringen.
Informieren Sie sich gerne auch auf dem Youtube-Kanal von Jobcenter.Digital: „Weitere Infos zum Bürgergeld und zur Zusammenarbeit mit dem Jobcenter“.
Fallmanagement
Das Fallmanagement hält einen sehr engen Kontakt mit dem Kunden. Dies kommt in der Regel den Personen zugute, die verschiedene Problemlagen aus dem persönlichen, familiären oder gesundheitlichen Bereich haben. Voraussetzung für eine Betreuung durch das Fallmanagement ist eine realistische Integrationsprognose für den ersten Arbeitsmarkt. Neben dem Fallmanagement können in besonders schwierigen Lebenssituationen weitere Helfer unterstützen.
Wo kann das Fallmanagement mit Ihrer aktiven Beteiligung Unterstützung und Hilfe bieten?
- bei gesundheitlichen oder psychischen Problemen
- bei Suchtproblemen
- bei Wohnungsproblemen
- nach Haftentlassung
- bei Migrationsproblemen
- bei Schul- und Ausbildungsabbruch
- bei familiären Problemen
- sowie weiteren individuellen Bedarfen
Mit welchen Organisationen und Netzwerken arbeitet das Fallmanagement dabei zusammen?
- Ärztlicher Dienst
- allgemeine und soziale Dienste
- Schuldnerberatung
- Suchtberatungsstellen
- psychosoziale Beratungsstellen
- Selbsthilfegruppen
- (Tages-)Kliniken
- Bildungsträger
Ortsabwesenheit
Die Ortsabwesenheit ist für maximal 21 Kalendertage im Kalenderjahr möglich. Dazu muss jedoch vorher die Zustimmung des Jobcenters eingeholt werden. Die Zustimmung wird im Regelfall erteilt, wenn im geplanten Zeitraum keine konkreten Aktivitäten zur Eingliederung in Arbeit geplant sind. Nach der Rückkehr sind Sie verpflichtet, sich unverzüglich zurückzumelden.
Eine unerlaubte Ortsabwesenheit oder eine verspätete Rückmeldung führt im Regelfall zum Wegfall und zur Rückforderung des Bürgergeldes.