Bildung und Teilhabe

Damit Kinder, Jugendliche und junge Erwachsenen am sozialen und kulturellen Leben teilhaben können, gibt es die Möglichkeit, ihre Familien zu unterstützen.
Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst Leistungen für:

  • Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten,
  • Schulbedarf (dazu wird eine gültige Schulbescheinigung benötigt),
  • Lernförderung (vorherige Antragstellung ist erforderlich)
  • gemeinschaftliches Mittagessen,
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Verein, Musikschule u.a.),
  • Schülerbeförderungskosten.

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe gelten mit Ihrem Neuantrag oder Weiterbewilligungsantrag SGB II für den Bewilligungszeitraum als beantragt (außer Lernförderung). Zur Entscheidung über den Leistungsanspruch müssen Sie jedoch Unterlagen einreichen, aus denen sich der Bedarf für Bildung- und Teilhabe ergibt (z.B. Nachweis der entstehenden Kosten durch Zahlnachweis, Mitgliedschaftsbescheinigung, Vertrag, Mittagessenabrechnung, Informationen der Schule/Kita zu Ausflügen oder Klassenfahrten, Nachweis der Kosten der Schülerbeförderung).

Sollte Ihr Kind Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe nach dem SGB XII erhalten, ist ein Antrag beim Landratsamt Hildburghausen zu stellen.

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