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Habe ich Anspruch auf Bürgergeld?
Sofern Ihr Einkommen / Vermögen zur Bestreitung Ihres Lebensunterhaltes nicht ausreicht (Hilfebedürftigkeit), Sie mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten können (Erwerbsfähigkeit), Sie mindestens 15 Jahre alt sind, keine Altersrente beziehen und Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Hildburghausen haben, können Sie in unserem Jobcenter einen Antrag auf Bürgergeld stellen.

Weitere Informationen rund um das Bürgergeld finden Sie auf unserer Bürgergeld-Seite.

In die Berechnung des Bürgergeldes sind sogenannte vorrangige Leistungen einzubeziehen, die von Ihnen umgehend zu beantragen sind.

Solche vorrangigen Leistungen sind z.B.:


Wie hoch wird mein Bürgergeld sein?
Die exakte Höhe des Bürgergeldes kann vorab nicht mit Sicherheit festgestellt werden, da für die Berechnung des Bürgergeldes viele individuelle Faktoren von Bedeutung sind. Sie können aber vorab unverbindlich über den Bürgergeld-Rechner der Caritas berechnen, ob und ggf. in welcher Höhe ein Anspruch auf Bürgergeld für Sie bestehen könnte. Das Jobcenter übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Ergebnisse des Bürgergeld-Rechners.

Button Bürgergeld Rechner


Ab wann werden meine Leistungen berechnet?
Die Antragsstellung wirkt grundsätzlich auf den Ersten des Monats zurück.

Beispiel 1: Die Antragstellung findet am 20.02.2024 statt. Die Berechnung erfolgt zum 01.02.2024.
Dies gilt nicht, wenn Sie ausdrücklich einen anderen Tag des Leistungsbeginns wünschen.

Beispiel 2: Die Antragstellung findet am 20.02.2024 statt. Sie wünschen die Berechnung zum 01.03.2024, sodass die Antragstellung ab den 01.03.2024 wirkt.


Wie kann ich einen Antrag auf Bürgergeld stellen?
Für die Berechnung des Bürgergeldes werden einige Angaben benötigt und es müssen alle entsprechenden Nachweise vorliegen. Ihnen stehen verschiedene Formen der Antragstellung zur Verfügung

1. Digitaler Hauptantrag
Als einfache und schnelle Form empfehlen wir Ihnen die digitale Antragsstellung. Über die Verlinkungen in der Antragsstrecke finden Sie weitere Anlagen, die wir für eine Bearbeitung benötigen.
Sofern ergänzende Angaben oder Unterlagen erforderlich sein sollten, setzen wir uns mit Ihnen zeitnah in Verbindung. Für einen zügigen Kontakt bitten wir Sie, unbedingt Ihre Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) im Antragsformular zu hinterlegen.

2. Telefonische Antragstellung
Wir stehen Ihnen gerne auch telefonisch unter der Rufnummer 03685 – 786 302 zu unseren Servicezeiten zur Verfügung.
Montag bis Mittwoch: 08.00 Uhr – 15.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 Uhr – 17.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr

In dem Telefongespräch erhalten Sie alle notwendigen Informationen auf Ihre persönliche und finanzielle Situation bezogen. Außerdem können Sie im Rahmen des Telefonates auch gleich einen Antrag auf Bürgergeld stellen. Bitte planen Sie für dieses Gespräch ausreichend Zeit ein.
Die erforderlichen Nachweise zur Antragstellung können Sie uns sodann nachreichen.

3. Übermittlung in Papierform
Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit die Antragsformulare und Nachweise (bitte nur Kopien einreichen) in Papierform abzugeben. Folgende Unterlagen benötigen wir:

  • Hauptantrag
  • Anlage WEP (jeweils für alle Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft ab 15 Jahre)
  • Anlage KI (jeweils für die Kinder bis 14 Jahre)
  • Anlage Einkommenserklärung EK (für jede Person in Ihrer Bedarfsgemeinschaft ab 15 Jahre)
  • Anlage Kosten der Unterkunft (KdU)
  • Kopien der Personalausweise und der Krankenversicherungskarten für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft
  • weitere Nachweise, z.B. Lohnbescheinigung, Mietvertrag etc. (bitte nur Kopien einreichen)

Bitte werfen Sie die Unterlagen in unseren Briefkasten oder senden Sie den Antrag, die Anlagen und die Nachweise an:
Jobcenter Landkreis Hildburghausen
Puschkinplatz 6
98646 Hildburghausen

4. Persönliche Vorsprache
Unsere Öffnungszeiten finden Sie hier.

Bitte denken Sie zudem daran, dass Sie zum anschließenden Termin zwingend ein gültiges Ausweisdokument mitbringen müssen. Ohne ein solches kann eine Antragsstellung leider nicht erfolgen.


Was passiert nach meiner Antragstellung?
Sofern weitere Angaben oder Unterlagen zu Ihrem Leistungsantrag erforderlich sein sollten, setzen wir uns mit Ihnen umgehend telefonisch oder schriftlich in Verbindung.

Um keine wertvolle Zeit für die Eingliederung in Arbeit oder Ausbildung zu verlieren, erfolgt zeitnah zudem eine Erstberatung durch die Arbeitsvermittlung.
Hierbei geht es u.a. um folgende Inhalte:

  • Erfassung der Kenntnisse und Fähigkeiten,
  • Informationen über Ihre Rechte und Pflichten,
  • Informationen über verschiedene Unterstützungsangebote (Reisekosten/Bewerbungskosten),
  • Stellensuche bzw. Unterbreitung von Stellenangeboten.

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Kontakt

Sie erreichen uns persönlich:
Montag: nach Terminvereinbarung
Dienstag: nach Terminvereinbarung
Mittwoch: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Freitag: nach Terminvereinbarung

Sie erreichen uns telefonisch: 03685 – 786 302
Die Hotline ist zu folgenden Servicezeiten erreichbar:
Montag bis Mittwoch: 08.00 Uhr – 15.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 Uhr – 17.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr