Organisation
Zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Kreis Hildburghausen haben die Träger Bundesagentur für Arbeit und der Landkreis Hildburghausen eine gemeinsame Einrichtung (gE) nach § 44 b Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende gebildet. Die gemeinsame Einrichtung nimmt die Aufgaben der Träger nach dem SGB II wahr.

Geschäftsführung
Geschäftsführer des Jobcenter Landkreis Hildburghausen ist Herr Rüdiger Brückner.
Stellvertretende Geschäftsführerin des Jobcenter Landkreis Hildburghausen ist Frau Silke Fischer.
Organigramm (PDF)
Trägerversammlung
In der Trägerversammlung sind Vertreterinnen und Vertreter der Agentur für Arbeit Thüringen-Südwest und des kommunalen Trägers Landratsamt je zur Hälfte vertreten. Die Trägerversammlung entscheidet über organisatorische, personalwirtschaftliche, personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten der gemeinsamen Einrichtung.
Die gemeinsame Einrichtung (gE) kann nach § 44b Abs. 4 Satz 1 SGB II Aufgaben durch einen der beiden Träger wahrnehmen lassen.
Für die Entscheidung, ob und ggf. welche Aufgaben durch einen der Träger wahrgenommen werden, ist nach § 44c Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 SGB II die Trägerversammlung der gE zuständig.
Beirat
Der Beirat berät bei der Auswahl und Gestaltung der arbeitsmarktlichen Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen. Die Trägerversammlung beruft die Mitglieder des Beirats auf Vorschlag der Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes.
Personalvertretung
Im Jobcenter Landkreis Hildburghausen ist gemäß § 44 h Abs. 1 SGB II eine Personalvertretung gewählt. Diese besteht aus drei Mitgliedern.
Gleichstellungsbeauftragte
Nach § 44j SGB II ist im Jobcenter Landkreis Hildburghausen eine Gleichstellungsbeauftragte bestellt.